Balkonkraftwerk bei Wohnungsbaugesellschaften und großen Wohnungsunternehmen - was wird vorausgesetzt?
Von Martin Schmal
To-Do Liste für die Installation eines Balkonkraftwerks bei Wohnungsbaugesellschaften und großen Wohnungsunternehmen
Prüfung der Voraussetzungen
Es ist noch keine Photovoltaikanlage installiert ist.
Überprüfen Sie, ob eine Außensteckdose im Balkonbereich vorhanden ist.
Stellen Sie sicher, dass die geplante Photovoltaikanlage eine maximale Leistung von 800 Watt hat.
Planung der Installation
Planen Sie die Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Balkon.
Bereiten Sie eine Beschreibung des genauen Installationsorts vor.
Technische Voraussetzungen
Eine Außensteckdose muss sich nach der Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1) im Balkonbereich befinden. Das ist meistens gegeben, die Norm beschreibt eine standardmäßig installierte Steckdose.
Es darf keine dauerhafte feste Verbindung zum Gebäude bestehen , also keine Montage im Wärmedämmverbundsystem, keine Bohrlöcher in der Fassade, kein Eingriff in die Statik der Balkonplatten. Solarmodule die man mit Schnallen oder Kabelbindern befestigen kann, erfüllen das.
Es darf keine Verbindung mit der Elektro-Anlage des Gebäudes (Zählerplatz) bestehen. Die Installation darf nur im Wohnbereich stattfinden, eine Kabelverlegung außen am Gebäude ist untersagt.
Installationen müssen höhen- und positionsspezifisch nach Windlasten ausgelegt sein. Diese Berechnungen sind durch die beauftragte Fachfirma vorzunehmen und dem Nachweis der Installation beizulegen.
Das Modulglas muss die Anforderungen an Vertikalverglasungen nach DIN 18008-1 einhalte, was für Folienmodule zB Sunman nicht zutrifft, und damit erlaubt sind.
Die Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen müssen der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen
Standard-Schuko-Steckverbindungen sind zulässig, solange der Mirkorwechselrichter die VD4105 Norm erfüllt, zB APsystem EZ1-M erfüllt das. Eine "Energiesteckdose" zB Wieland wird manchmal verlangt, ist aber eigentlich nicht erforderlich (siehe DIN VDE V 0100-551-1) wenn der Mirkorwechselrichter die VD4105 Norm erfüllt
Die Energiesteckvorrichtung darf nur eine Erzeugungsanlage zulassen und muss für maximal 16 A (3,68 kVA) zugelassen sein.
Die Abregelung erfolgt über den Mini-Wechselrichter (Begrenzung auf 800 WP), falls die Modulleistung höher ist.
Beauftragung eines Elektrofachbetriebs
Beauftragen Sie einen zugelassenen Elektrofachbetrieb mit der Vorprüfung der Installation.
Lassen Sie sich von der Fachfirma bestätigen, dass die Installation fachgerecht und ohne Hindernisse möglich ist.
Einreichung der Unterlagen
Reichen Sie die Beschreibung des Installationsorts und die Bestätigung der Fachfirma bei Deutsche Wohnen ein.
Warten auf Genehmigungsvereinbarung
Warten Sie auf die Zusendung der Genehmigungsvereinbarung
Lesen und unterzeichnen Sie die Genehmigungsvereinbarung.
Durchführung der Installation
Stellen Sie sicher, dass die Installation nur durch den im Installateur-Verzeichnis eines Stromnetzbetreibers zugelassenen Elektrofachbetrieb durchgeführt wird.
Anmeldung der Photovoltaikanlage
Melden Sie die Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber an.
Registrieren Sie die Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (kostenfrei)