Balkonkraftwerk bei Wohnungsbaugesellschaften und großen Wohnungsunternehmen - was wird vorausgesetzt?

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To-Do Liste für die Installation eines Balkonkraftwerks bei Wohnungsbaugesellschaften und großen Wohnungsunternehmen

Prüfung der Voraussetzungen

  • Es ist noch keine Photovoltaikanlage installiert ist.
  • Überprüfen Sie, ob eine Außensteckdose im Balkonbereich vorhanden ist.
  • Stellen Sie sicher, dass die geplante Photovoltaikanlage eine maximale Leistung von 800 Watt hat.

Planung der Installation

  • Planen Sie die Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Balkon.
  • Bereiten Sie eine Beschreibung des genauen Installationsorts vor.

Technische Voraussetzungen

  • Eine Außensteckdose muss sich nach der Norm DIN EN 61140 (VDE 0140-1) im Balkonbereich befinden. Das ist meistens gegeben, die Norm beschreibt eine standardmäßig installierte Steckdose.
  • Es darf keine dauerhafte feste Verbindung zum Gebäude bestehen , also keine Montage im Wärmedämmverbundsystem, keine Bohrlöcher in der Fassade, kein Eingriff in die Statik der Balkonplatten. Solarmodule die man mit Schnallen oder Kabelbindern befestigen kann, erfüllen das.
  • Es darf keine Verbindung mit der Elektro-Anlage des Gebäudes (Zählerplatz) bestehen. Die Installation darf nur im Wohnbereich stattfinden, eine Kabelverlegung außen am Gebäude ist untersagt.
  • Installationen müssen höhen- und positionsspezifisch nach Windlasten ausgelegt sein. Diese Berechnungen sind durch die beauftragte Fachfirma vorzunehmen und dem Nachweis der Installation beizulegen.
  • Das Modulglas muss die Anforderungen an Vertikalverglasungen nach DIN 18008-1 einhalte, was für Folienmodule zB Sunman nicht zutrifft, und damit erlaubt sind.
  • Die Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen müssen der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 entsprechen
  • Standard-Schuko-Steckverbindungen sind zulässig, solange der Mirkorwechselrichter die VD4105 Norm erfüllt, zB APsystem EZ1-M erfüllt das. Eine "Energiesteckdose" zB Wieland wird manchmal verlangt, ist aber eigentlich nicht erforderlich (siehe DIN VDE V 0100-551-1)  wenn der Mirkorwechselrichter die VD4105 Norm erfüllt
  • Die Energiesteckvorrichtung darf nur eine Erzeugungsanlage zulassen und muss für maximal 16 A (3,68 kVA) zugelassen sein.
  • Die Abregelung erfolgt über den Mini-Wechselrichter (Begrenzung auf 800 WP), falls die Modulleistung höher ist.

Beauftragung eines Elektrofachbetriebs

  • Beauftragen Sie einen zugelassenen Elektrofachbetrieb mit der Vorprüfung der Installation.
  • Lassen Sie sich von der Fachfirma bestätigen, dass die Installation fachgerecht und ohne Hindernisse möglich ist.

Einreichung der Unterlagen

  • Reichen Sie die Beschreibung des Installationsorts und die Bestätigung der Fachfirma bei Deutsche Wohnen ein.

Warten auf Genehmigungsvereinbarung

  • Warten Sie auf die Zusendung der Genehmigungsvereinbarung
  • Lesen und unterzeichnen Sie die Genehmigungsvereinbarung.

Durchführung der Installation

  • Stellen Sie sicher, dass die Installation nur durch den im Installateur-Verzeichnis eines Stromnetzbetreibers zugelassenen Elektrofachbetrieb durchgeführt wird.

Anmeldung der Photovoltaikanlage

  • Melden Sie die Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber an.
  • Registrieren Sie die Photovoltaikanlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (kostenfrei)