Förderprogramme für Balkon-PV-Anlagen in allen 16 Bundesländern
(Stand August 2025)
Baden-Württemberg
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Name des Programms: Kein landesweites Förderprogramm für Stecker-Solargeräte in Baden-Württemberg (das Landesprogramm "Klimaschutz-Plus" förderte nur allgemeine Klimaschutzmaßnahmen und ist Ende 2024 ausgelaufen). Stattdessen existieren zahlreiche kommunale Förderprogramme (z. B. zahlt Stuttgart 200 € pauschal pro Balkonanlage; Freiburg 150 € bzw. 300 € mit Sozialpass).
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Förderhöhe: - (Kein Landeszuschuss. Kommunale Zuschüsse liegen meist bei 100-300 € oder bis ~50 % der Kosten, je nach Stadt.)
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Voraussetzungen: - (Landesseitig keine speziellen Vorgaben. Kommunal meist Erstwohnsitz in der betreffenden Kommune, oft nur eine Anlage pro Haushalt und ggf. Bonus für einkommensschwache Haushalte. Technische Mindestanforderungen wie normgerechter Wechselrichter und Zweirichtungszähler müssen den allgemeinen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.)
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Antragsmodalitäten: - (Entfällt auf Landesebene. Kommunal unterschiedlich: häufig ist der Antrag vor dem Kauf zu stellen und eine Rechnungseinreichung erforderlich; teils Online-Antrag oder Formular bei der Stadtverwaltung. Die Details - Antragsfristen, Formulare - variieren je nach Stadt.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Kein zentrales Landesportal. Zuständig sind kommunale Stellen der jeweiligen Städte und Gemeinden für deren Förderprogramme. Eine Übersicht kommunaler Programme in BW findet sich z. B. auf Stadt-Websites.)
Bayern
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Name des Programms: Kein landesweites Förderprogramm für Balkon-PV im Freistaat Bayern. Stattdessen bieten viele Städte und Gemeinden Förderungen an (z. B. München mit 0,4 € pro Wp bis max. 240 € Zuschuss pro 600 W-Anlage).
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Förderhöhe: - (Kein Landeszuschuss. Kommunale Förderungen variieren, typischerweise 50-300 € pro Anlage oder ein Prozentsatz der Kosten bis zu einem Maximalbetrag.)
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Voraussetzungen: - (Landesweit keine. Kommunal meist Wohnsitz in der Kommune und nur eine Anlage pro Wohneinheit. Häufig müssen technische Standards erfüllt sein, etwa CE-Kennzeichnung und normgerechte Installation gemäß VDE-Vorschriften.)
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Antragsmodalitäten: - (Keine landesweite Antragstellung. In den Kommunen unterschiedlich geregelt - oft vor Anschaffung Beantragung bei der Stadtverwaltung oder Stadtwerken, teils online. Nachweise wie Kaufbeleg und Meldung im Marktstammdatenregister werden häufig verlangt.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Keine Landesbehörde. Kommunen bzw. Stadtwerke sind für ihre Förderprogramme zuständig. Informationen finden sich auf den Websites der jeweiligen Stadt - z. B. München: muenchen.solar2030.de .)
Berlin
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Name des Programms: SolarPLUS - Landesweites Förderprogramm Berlin (Modul E für Stecker-Solargeräte).
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Förderhöhe: 250 € pauschal pro Balkon-PV-Anlage und Wohnung (seit Wiedereinführung am 21. März 2025; zuvor 500 €, jetzt reduziert wegen Preisrückgang bei Balkonkraftwerken). Liegen die Anschaffungskosten unter 250 €, wird höchstens der tatsächliche Kaufpreis bezuschusst.
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Voraussetzungen: Wohnsitz in Berlin und Antragsteller ist Eigentümer oder Mieter der Wohnung (Selbstnutzung der Wohnung ist erforderlich). Pro Wohneinheit wird maximal eine Stecker-Solaranlage gefördert. Technische Anforderungen: Anlage bis 600 W (bzw. 800 VA nach EEG 2023) mit normgerechtem Anschluss; Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht.
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Antragsmodalitäten: Antrag vor dem Kauf der Anlage stellen. Die Umsetzung darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung begonnen werden. Zuständig für Antrag und Abwicklung ist die Investitionsbank Berlin (IBB) über deren Tochter IBB Business Team GmbH (Online-Portal). Nach Bewilligung muss der Kaufbeleg eingereicht werden.
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Zuständige Stelle / Link: IBB Business Team GmbH (IBB Berlin) - Informationen und Antrag über die IBB-Website (Förderrichtlinie SolarPLUS Modul E). Offizielle Info: Berlin.de/Solarcity - Förderprogramm SolarPLUS.
Brandenburg
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Name des Programms: Kein landesweites Förderprogramm für Balkonkraftwerke in Brandenburg. (Bislang konzentriert sich das Land eher auf andere PV-Förderungen; spezielle Zuschüsse für Balkon-PV gibt es nicht.)
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Förderhöhe: - (Keine Landesförderung. Einzelne Kommunen/Landkreise haben begrenzte Angebote: z. B. startet der Landkreis Havelland zum April 2025 eine Förderung von Balkon-PV mit Pauschalzuschuss. Solche Programme sind jedoch lokal begrenzt.)
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Voraussetzungen: - (Entfällt auf Landesebene. Kommunale Programme verlangen typischerweise Erstwohnitz im betreffenden Kreis und Einhaltung der üblichen technischen Vorgaben, ggf. mit vorheriger Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber.)
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Antragsmodalitäten: - (Kein Landesantrag möglich. Bei kommunalen Programmen nach Vorgabe der jeweiligen Kommune - oft schriftlich oder online bei der Kreis-/Stadtverwaltung, meist vor Kauf bzw. Installation.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Keine zentrale Stelle. Lokale Behörden - z. B. Klimaschutzmanager der Landkreise oder Stadtverwaltungen - sind Ansprechpartner für etwaige kommunale Förderungen.)
Bremen
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Name des Programms: Kein eigenes Landesprogramm in der Stadt Bremen (Stadtstaat). (Bremen setzt bisher auf die Bundes-Nullsteuer und Beratung; ein direkter Zuschuss für Balkon-PV besteht nicht.)
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Förderhöhe: - (Kein Landeszuschuss. In Bremen-Stadt und Bremerhaven gibt es Stand 2025 ebenfalls kein kommunales Förderprogramm für Balkonmodule.)
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Voraussetzungen: - (Entfällt mangels Programm. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Anforderungen gemäß EEG/VDE für den Betrieb von Stecker-Solaranlagen - z. B. Anmeldung im Marktstammdatenregister, moderner Zähler.)
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Antragsmodalitäten: - (Entfällt.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Entfällt. Informationen zu Balkonsolar in Bremen z. B. bei energiekonsens Bremen oder Verbraucherzentrale Bremen, aber kein Antrag notwendig mangels Förderprogramm.)
Hamburg
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Name des Programms: Förderprojekt "Sozialer Klimaschutz - Balkonkraftwerke" der Stadt Hamburg (initiiert von der Umweltbehörde, BUKEA, in Kooperation mit der Caritas).
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Förderhöhe: 90 % Zuschuss der Gesamtkosten eines Balkon-PV-Moduls, bis max. 500 € pro Haushalt. (Praktisch werden einkommensschwache Haushalte fast vollständig von den Anschaffungskosten entlastet.)
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Voraussetzungen: Erstwohnsitz in Hamburg und einkommensschwacher Haushalt. Antragsberechtigt sind insbesondere Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, BAföG oder Haushalte unterhalb des Pfändungsfreibetrags. Pro Haushalt wird ein Balkonkraftwerk gefördert. Technische Voraussetzungen: standardkonforme steckerfertige PV-Anlage (ca. 600-800 W) zur Nutzung im eigenen Haushalt; Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich, aber vereinfachte Netzanschluss-Regeln gemäß Solarpaket gelten inzwischen.
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Antragsmodalitäten: Persönliche Beratung und Antragstellung über die Caritas: Im Rahmen des Stromspar-Check Projekts kontaktiert der Haushalt die Caritas, erhält Vor-Ort-Beratung und Unterstützung bei Anschaffung und Installation. Die Förderung wird im Anschluss an die Beratung bewilligt; die Caritas übernimmt die Abwicklung im Auftrag der BUKEA. Laufzeit des Projekts zunächst 2 Jahre ab Frühsommer 2025.
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Zuständige Stelle / Link: Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) Hamburg - in Zusammenarbeit mit Caritas Hamburg. Infos: Hamburg.de (Pressemitteilung vom 28.2.2025); Kontakt für Interessenten: Caritas Hamburg, Projekt Stromspar-Check & Balkonkraftwerk-Förderung.
Hessen
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Name des Programms: Kein landesweites Förderprogramm für Balkon-Solaranlagen in Hessen. (Das Land Hessen bietet derzeit keine eigene Mini-PV-Förderung an; Förderungen erfolgen vereinzelt auf kommunaler Ebene, z. B. durch Städte oder Landkreise.)
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Förderhöhe: - (Kein Landeszuschuss. Kommunale Förderbeträge in Hessen liegen häufig bei 100-400 € je Anlage oder bis zu 50 % der Kosten - z. B. fördert die Stadt Darmstadt 200 € für Anlagen mit einem Modul bzw. 400 € für zwei Module, max. 50 % der Kosten.)
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Voraussetzungen: - (Keine landesweiten Regeln. Kommunal meist Wohnsitz in der Kommune, eine Anlage pro Haushalt, teils Einkommensnachweis für erhöhte Zuschüsse. Technische Mindeststandards wie VDE-Konformität, max. 600 W Wechselrichter und Zweirichtungszähler sind auch hier Voraussetzung gemäß Bundesrecht.)
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Antragsmodalitäten: - (Kein Landesantrag. Kommunale Anträge je nach Stadtverwaltung - oft via Online-Formular oder PDF. Meist vor Anschaffung beantragen, teils aber auch nachträglich mit Rechnungseinreichung möglich. Die genauen Modalitäten variieren örtlich.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Entfällt landesweit. Informationen und Formulare sind bei den Stadt- oder Kreisverwaltungen der jeweiligen Wohnorte erhältlich, z. B. auf den Websites der Städte (Darmstadt: darmstadt.de). Übersicht kommunaler Förderprogramme bietet z. B. Finanztip online.)
Mecklenburg-Vorpommern
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Name des Programms: Förderung steckerfertiger PV-Anlagen (Mini-Balkonkraftwerke) durch das Land Mecklenburg-Vorpommern. Durchführende Stelle ist das Landesförderinstitut (LFI) M-V im Auftrag des Klimaschutzministeriums.
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Förderhöhe: Bis zu 500 € Zuschuss pro steckerfertiger PV-Anlage und Wohnung. Es werden maximal die tatsächlichen Kauf- und Installationskosten erstattet, sofern diese unter 500 € liegen. (Eine Anlage, die z. B. 400 € kostet, wird mit 400 € bezuschusst.) Wichtig: Die Fördermittel für Eigentümer sind derzeit erschöpft - nur Mieterhaushalte erhalten aktuell noch Fördergelder.
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Voraussetzungen: Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Mieter einer Wohnung (sowie ursprünglich auch Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums - doch für diese ist das Budget aufgebraucht). Pro Wohnadresse wird eine Anlage gefördert. Technische Vorgaben: steckerfertige PV-Anlage (ein- bis zweimodulig) mit Wechselrichter, üblich bis 600 W, muss den Normen entsprechen und im Marktstammdatenregister registriert sein. Kaufdatum ab 07.11.2022 (frühere Anschaffungen werden nicht gefördert). Die Anlage muss bei Antragstellung bereits gekauft und installiert sein (Nachweispflicht).
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Antragsmodalitäten: Antrag nach Kauf und Inbetriebnahme stellen. Die Antragstellung erfolgt formlos mit Antragsformular beim Landesförderinstitut M-V (online abrufbar). Dem Antrag sind u. a. Rechnung, Nachweis der Installation (z. B. Foto oder Inbetriebnahmeprotokoll) und Personalausweiskopie (zum Adressnachweis) beizufügen. Eine Registrierung der Anlage (MStR) wird empfohlen; bei Antrag ist mindestens die Wechselrichter-Seriennummer anzugeben. Wichtig: Unvollständige Anträge werden nicht vorgemerkt - es zählt die Reihenfolge vollständiger Anträge (Windhundverfahren).
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Zuständige Stelle / Link: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) - Förderfinder "Mini-Solaranlagen". Informationen und Antragsformulare unter lfi-mv.de. (Bewilligungsbehörde ist das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V, umgesetzt via LFI.)
Niedersachsen
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Name des Programms: Kein landesweites Förderprogramm in Niedersachsen (Stand 2025). Die Niedersächsische Landesregierung bietet keinen spezifischen Zuschuss für Balkon-PV an.
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Förderhöhe: - (Kein Landeszuschuss. Einige Städte und Landkreise in Niedersachsen haben allerdings eigene Förderungen, z. B. Braunschweig: 200 € + 150 € Sozialbonus, Region Hannover: kein Programm. Diese kommunalen Förderhöhen variieren.)
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Voraussetzungen: - (Landesseitig entfallen. Kommunal: meist Wohnsitz in der Kommune, z. T. Einkommensgrenzen für Bonus, technische Mindestleistung - z. B. ≥350 Wp - je nach lokaler Richtlinie. Allgemein muss der Zähler über Rücklaufsperre verfügen und die Anlage normgerecht installiert sein.)
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Antragsmodalitäten: - (Kein Landesantrag. Kommunale Anträge über die jeweilige Kommune - Form und Zeitpunkt unterschiedlich, oftmals vor dem Gerätekauf Antrag stellen und dann innerhalb einer Frist die Rechnung einreichen.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Keine einheitliche Stelle. Ansprechpartner sind die Stadt- oder Kreisverwaltungen bzw. Klimaschutzagenturen vor Ort für vorhandene lokale Förderprogramme.)
Nordrhein-Westfalen
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Name des Programms: Kein landesweites Förderprogramm für Balkonkraftwerke in NRW. (Das Land NRW hat keine spezifische Mini-PV-Förderung aufgelegt und verweist auf kommunale Angebote und Bundesregelungen.)
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Förderhöhe: - (Landesweit kein Zuschuss. Viele Städte und Kreise in NRW fördern jedoch Balkonanlagen: Beispiele sind Bonn mit gestaffelten Zuschüssen bis ~480 € (je nach Wohnstatus), Düsseldorf mit bis zu 400 € bzw. 50 % der Kosten, etc.)
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Voraussetzungen: - (Keine landesweiten Vorgaben. Kommunal: Wohnort in der jeweiligen Stadt/Gemeinde, eine Anlage pro Haushalt, oft zusätzliche Kriterien: z. B. Bonn unterscheidet Eigentümer/Mieter und gewährt höheren Zuschuss für Mieter oder Inhaber eines Sozialausweises. Technisch gelten die üblichen 600 W-Grenze und Normanforderungen; einige Kommunen verlangen den Nachweis einer Wieland-Einspeisesteckdose gemäß bisheriger VDE-Regel.)
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Antragsmodalitäten: - (Kein NRW-weites Verfahren. In den Kommunen unterschiedlich: meist schriftliche oder Online-Antragstellung bei der Stadtverwaltung. Oft muss der Antrag vor Anschaffung gestellt werden, teils ist aber auch eine nachträgliche Beantragung mit Kaufbeleg möglich. Fristen und Budget sind lokal begrenzt - Förderungen enden oft bei Mittelausschöpfung.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Entfällt auf Landesebene. Informationen erteilen die Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Z. B. bietet die Verbraucherzentrale NRW Übersichten zu kommunalen Förderprogrammen in NRW. Direkte Links: Stadt Bonn - Umweltamt (Förderrichtlinie Balkonsolar), Stadt Düsseldorf - Amt für Umwelt.)
Rheinland-Pfalz
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Name des Programms: Kein eigenes Landesprogramm für Balkon-PV in Rheinland-Pfalz. (RLP fördert derzeit Stecker-Solargeräte nicht über ein Landesprogramm; stattdessen punktuell kommunale Initiativen.)
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Förderhöhe: - (Kein Landeszuschuss. Einzelne Städte in RLP - etwa Mainz oder Trier - überlegen Zuschüsse, doch Stand 2025 gibt es kaum etablierte Programme. Wo vorhanden, liegen Zuschüsse meist um 100-200 € pro Anlage.)
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Voraussetzungen: - (Keine landesweiten Bedingungen. Etwaige kommunale Programme setzen Wohnsitz in der Stadt und Installation der Anlage im eigenen Haushalt voraus; technische Standards nach EEG/VDE sind Pflicht (max. 600 W, Zweirichtungszähler, Anmeldung im Marktstammdatenregister).)
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Antragsmodalitäten: - (Entfällt landesweit. In Kommunen: Antrag gewöhnlich beim Stadtwerke- oder Umweltamt, oft vor Kauf einzureichen. Nachweise wie Kaufrechnung und ggf. Vermieterzustimmung müssen oft erbracht werden.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Keine Landesbehörde. Ansprechpartner sind städtische Klimaschutzstellen. Informationen z. B. über die Energieagentur RLP oder die Websites der größeren Städte.)
Saarland
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Name des Programms: Kein landesweites Förderprogramm im Saarland. (Das Saarland hat 2025 keine eigene Balkon-PV-Förderung aufgelegt. Es gab lediglich kommunal begrenzte Aktionen, z. B. in Homburg mit 50 € Zuschuss pro Anlage.)
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Förderhöhe: - (Kein Landeszuschuss. Kommunal sehr begrenzt - im genannten Beispiel Homburg 50 € pauschal pro Balkonmodul. Ansonsten profitieren saarländische Käufer nur von der bundesweiten Mehrwertsteuerbefreiung.)
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Voraussetzungen: - (Entfällt landesweit. In kommunalen Einzelaktionen: Wohnort in der entsprechenden Gemeinde, Nachweis der Installation im eigenen Haushalt. Allgemein gelten die technischen Standardanforderungen auch im Saarland - normgerechter Wechselrichter bis 600 W usw.)
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Antragsmodalitäten: - (Kein Landesverfahren. Kommunale Aktionen werden meist über die Stadtwerke oder Umweltämter der Stadt abgewickelt, oft formlos mit Kaufbeleg, solange Budget verfügbar.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Keine zentrale Stelle. Informationen über evtl. lokale Fördermöglichkeiten beim Umweltministerium Saarland oder der Energieberatung Saar; konkrete Anträge sind bei der jeweiligen Stadtverwaltung zu stellen, falls ein kommunales Programm besteht.)
Sachsen
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Name des Programms: Förderung von Balkonkraftwerken im Freistaat Sachsen (Programmteil B "Stecker-PV-Anlagen" der Richtlinie "Erneuerbare Energien und Speicher 2023"). Abwicklung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB).
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Förderhöhe: 300 € pauschal pro Balkon-PV-Anlage (einmaliger Zuschuss). Hinweis: Das Kontingent für Eigentümer war ausgeschöpft (Stand Ende 2024), daher können derzeit nur Mieter den Zuschuss erhalten. Insgesamt wurden bereits >12.000 Anlagen gefördert.
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Voraussetzungen: Erstwohnsitz in Sachsen. Gefördert wird eine steckerfertige PV-Anlage pro Haushalt - sowohl für Mieter als auch für selbstnutzende Eigentümer (solange Mittel verfügbar). Kauf/Bestellung ab dem Stichtag 22. Juni 2023. Technische Mindestanforderung: Mindest-PV-Leistung 300 Wp der Module; Wechselrichterleistung gemäß VDE-Norm (max. 800 VA) einhalten. Die Anlage muss fachgerecht installiert und in Betrieb sein, inklusive Registrierung im Marktstammdatenregister. Vermieterzustimmung ist ratsam (seit 2024 darf diese in Mietverhältnissen nicht mehr ohne triftigen Grund verweigert werden).
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Antragsmodalitäten: Antrag digital nach Inbetriebnahme der Anlage über das Online-Portal der SAB. Die Antragstellung in Sachsen erfolgt in einem Schritt: Der Online-Antrag beinhaltet zugleich Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag. Erforderlich sind u. a. Angaben zur Anlage (z. B. Leistungsdaten, Kaufdatum) und Upload von Rechnungen. Wichtig: Bei Mietern sind die Fördermittel (Stand 2025) noch verfügbar, Anträge werden nach Eingangsreihenfolge bewilligt.
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Zuständige Stelle / Link: Sächsische Aufbaubank (SAB) - Programmseite "Balkonkraftwerke (Stecker-PV-Anlagen)". Dort finden sich alle Voraussetzungen und der Online-Antrag. Beratung bietet auch die Sächsische Energieagentur (SAENA) an.
Sachsen-Anhalt
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Name des Programms: Kein landesweites Förderprogramm für Balkon-PV in Sachsen-Anhalt. (Das Land Sachsen-Anhalt hat bislang kein eigenes Zuschussprogramm für Stecker-Solarmodule initiiert.)
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Förderhöhe: - (Keine Landesförderung. Nur vereinzelt gibt es kommunale Ansätze - z. B. haben 2023 einzelne Gemeinden kleine Zuschüsse aus Klimaschutzmitteln gewährt, typ. <200 € pro Anlage. Ein flächendeckendes Programm fehlt.)
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Voraussetzungen: - (Entfällt landesseitig. Allgemein gelten auch hier die bundesweiten Regeln: Anlagen bis 600 W melde- und zählerpflichtig. Kommunal falls vorhanden: Wohnsitz vor Ort, eine Anlage je Haushalt, technische Normeinhaltung.)
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Antragsmodalitäten: - (Entfällt auf Landesebene. Etwaige kommunale Förderungen laufen über die Gemeinden - Formulare bei Stadt-/Gemeindeverwaltungen, häufig vor Umsetzung zu beantragen.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Keine. Informationen zum Thema bietet z. B. die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt (LENA), jedoch kein Förderantrag möglich mangels Landesprogramm.)
Schleswig-Holstein
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Name des Programms: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger - PV-Balkonanlagen (Landesförderung Schleswig-Holstein).
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Förderhöhe: Bis 200 € Zuschuss pro Photovoltaik-Balkonanlage (maximal 50 % der Anschaffungskosten). Bonus für Haushalte mit geringem Einkommen: Bei Nachweis von Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld erhöht sich der Zuschuss um bis zu 150 € (max. 350 € insgesamt), allerdings ebenfalls gedeckelt auf 50 % der Kosten.
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Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein. Antragsberechtigt sind Privatpersonen (keine gewerbliche Nutzung) sowie gemeinnützige Organisationen mit Sitz in SH. Leistungsgröße der Anlage 250-600 W (Wechselrichter). Nur Neuanlagen: Kauf/Bestellung der Balkonanlage muss nach Programmstart (16.01.2023) erfolgen. Bei Mietern: Vor Antragstellung muss eine Vermieterzustimmung zur Installation vorliegen. Die Anlage muss den technischen Normen entsprechen (CE-Kennzeichnung, VDE-Anschlussregeln) und ordnungsgemäß installiert sowie beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert sein.
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Antragsmodalitäten: Ausschließlich digitale Antragstellung über das Landes-Serviceportal Schleswig-Holstein. Antragsfenster quartalsweise (jeweils ab Januar, April, Juli, Oktober) bis 2026, Vergabe nach dem Windhundprinzip. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden (d. h. vor Kauf/Bestellung der PV-Anlage) - ein begonnenes Vorhaben ist von der Förderung ausgeschlossen. Nach Bewilligung hat man Zeit für Anschaffung und Einbau; der Nachweis (Rechnung, ggf. Inbetriebnahmebestätigung) ist einzureichen. Bei Überschreiten der verfügbaren Kontingente wird das Antragsportal im jeweiligen Zeitfenster geschlossen.
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Zuständige Stelle / Link: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur SH - Informationen auf schleswig-holstein.de (Förderrichtlinie PV-Balkonanlagen). Antrag über das Serviceportal SH ("Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger"). Weitere Hinweise bieten Verbraucherzentrale SH (Pressemitteilung 20.01.2023) und die Landesregierung (Amtsblatt Bekanntmachung vom 08.06.2023).
Thüringen
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Name des Programms: Kein landesweites Förderprogramm für Balkon-PV in Thüringen. (Weder das Land noch Kommunen bieten derzeit spezielle Zuschüsse für Stecker-Solaranlagen an - Thüringen konzentriert sich auf andere Energieförderungen.)
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Förderhöhe: - (Kein Landeszuschuss verfügbar. Private Balkonkraftwerk-Betreiber in Thüringen profitieren lediglich von der Nullsteuer-Regelung des Bundes; direkte regionale Zuschüsse sind Stand 2025 nicht vorhanden.)
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Voraussetzungen: - (Entfällt mangels Programm. Allgemein gelten die üblichen Anforderungen: Anmeldung im Marktstammdatenregister, moderner Stromzähler mit Rücklaufsperre, Maximalleistung 600 W etc., sofern man eigenständig ein Balkonkraftwerk betreibt.)
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Antragsmodalitäten: - (Entfällt.)
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Zuständige Stelle / Link: - (Keine. Beratung zum Thema bietet z. B. die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA), jedoch kein Förderantrag möglich, da kein Programm existiert.)
Quellen: Offizielle Landes-Webseiten und Richtlinien, Pressemitteilungen, sowie Übersichten der Verbraucherzentrale und Finanztip (alle Angaben aktualisiert bis August 2025).