Ab Sofort 800W
- Anhebung der Grenze für ein maximale Ausgangsleistung der Wechselrichter für Balkonkraftwerke auf 800 Watt.
- Anhebung der maximalen Modulleistung wurde auf 2 kWp festgelegt, solange der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist.
- Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber: D.h. keine extra Aufwand für alle Balkonkraftwerks-Betreiber.
- Die Duldung rückwärtslaufender Stromzähler erleichtert die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken in Gebäuden mit älteren Stromzählern.
- Vereinfachte Zusammenfassung von Solaranlagen: Balkonkraftwerke und größere PV-Anlagen werden separat betrachten. Dies ermöglicht es nun, zu bestehenden größeren Anlagen ein Balkonkraftwerk zu betreiben.
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