Anhebung der Grenze für ein maximale Ausgangsleistung der Wechselrichter für Balkonkraftwerke auf 800 Watt.
Anhebung der maximalen Modulleistung wurde auf 2 kWp festgelegt, solange der Wechselrichter auf 800 Watt begrenzt ist.
Abschaffung der Meldepflicht beim Netzbetreiber: D.h. keine extra Aufwand für alle Balkonkraftwerks-Betreiber.
Die Duldung rückwärtslaufender Stromzähler erleichtert die Installation und Nutzung von Balkonkraftwerken in Gebäuden mit älteren Stromzählern.
Vereinfachte Zusammenfassung von Solaranlagen: Balkonkraftwerke und größere PV-Anlagen werden separat betrachten. Dies ermöglicht es nun, zu bestehenden größeren Anlagen ein Balkonkraftwerk zu betreiben.