Beschlussvorlage 2026: Balkonkraftwerke in der WEG
TOP-Beschluss zur Gestattung und zu Rahmenbedingungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Beschluss
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Grundsatz
Den Wohnungseigentümern wird die Installation eines Balkonkraftwerks (steckerfertige Photovoltaikanlage) als privilegierte bauliche Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 WEG grundsätzlich gestattet.
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Technische Rahmenbedingungen
Das Balkonkraftwerk muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters: 800 W
- Maximale Modulgesamtleistung: 960 Wp
- Montage ausschließlich senkrecht hängend (keine Aufständerung/Neigungsänderung)
- Sturmsichere, sach- und fachgerechte Befestigung
- Optisch zurückhaltende Ausführung (z. B. dunkle/schwarze Module)
- Maße und Gewicht je Modul müssen die statische Eignung des Anbringungsorts berücksichtigen
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Anbringungsort
Die Montage ist ausschließlich an der Balkonbrüstung der eigenen Einheit zulässig. Seitenelemente, Fassadenflächen außerhalb des Balkons sowie Gemeinschaftsflächen sind ausgeschlossen.
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Montage & Sicherheit
- Installation nach den anerkannten Regeln der Technik
- Elektrischer Anschluss normkonform
- Stromzähler mit Rücklaufsperre oder entsprechend angepasste Messeinrichtung
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Anmeldung & Registrierung
- Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur obliegt dem Eigentümer.
- Eine Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich.
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Kosten & Haftung
- Sämtliche Kosten der Installation, des Betriebs, der Versicherung, Wartung sowie eines eventuellen Rückbaus trägt der jeweilige Eigentümer.
- Eine Haftung der Gemeinschaft oder der Verwaltung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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Rückbau & Instandsetzung
Bei Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude ist das Balkonkraftwerk durch den Eigentümer auf eigene Kosten zu demontieren und anschließend wieder anzubringen, soweit dies erforderlich ist.
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Information der Verwaltung
- Der Eigentümer informiert die Verwaltung vor Installation in Textform über das Vorhaben.
- Eine gesonderte Genehmigung im Einzelfall ist bei Einhaltung dieses Beschlusses nicht erforderlich.
Hinweis (optional, nicht Teil des Beschlusses): Die Verwaltung prüft keine statischen oder elektrotechnischen Details. Verantwortung für Planung, Betrieb und Sicherheit liegt beim jeweiligen Eigentümer.

