Muster Antrag Balkonkraftwerk Eigentümerversammlung

Muster Antrag Balkonkraftwerk Eigentümerversammlung

Beschlussvorlage 2026: Balkonkraftwerke in der WEG

TOP-Beschluss zur Gestattung und zu Rahmenbedingungen für steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke) in Wohnungseigentümergemeinschaften.

TOP-Nr.[ ]
Betroffene Einheit(en)Nr. [ ]
Beschlussdatum[ ]
Objekt / Liegenschaft[ ]

Beschluss

  1. Grundsatz

    Den Wohnungseigentümern wird die Installation eines Balkonkraftwerks (steckerfertige Photovoltaikanlage) als privilegierte bauliche Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 WEG grundsätzlich gestattet.

  2. Technische Rahmenbedingungen

    Das Balkonkraftwerk muss folgende Anforderungen erfüllen:

    • Maximale Einspeiseleistung des Wechselrichters: 800 W
    • Maximale Modulgesamtleistung: 960 Wp
    • Montage ausschließlich senkrecht hängend (keine Aufständerung/Neigungsänderung)
    • Sturmsichere, sach- und fachgerechte Befestigung
    • Optisch zurückhaltende Ausführung (z. B. dunkle/schwarze Module)
    • Maße und Gewicht je Modul müssen die statische Eignung des Anbringungsorts berücksichtigen
  3. Anbringungsort

    Die Montage ist ausschließlich an der Balkonbrüstung der eigenen Einheit zulässig. Seitenelemente, Fassadenflächen außerhalb des Balkons sowie Gemeinschaftsflächen sind ausgeschlossen.

  4. Montage & Sicherheit
    • Installation nach den anerkannten Regeln der Technik
    • Elektrischer Anschluss normkonform
    • Stromzähler mit Rücklaufsperre oder entsprechend angepasste Messeinrichtung
  5. Anmeldung & Registrierung
    • Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur obliegt dem Eigentümer.
    • Eine Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt nur, soweit gesetzlich erforderlich.
  6. Kosten & Haftung
    • Sämtliche Kosten der Installation, des Betriebs, der Versicherung, Wartung sowie eines eventuellen Rückbaus trägt der jeweilige Eigentümer.
    • Eine Haftung der Gemeinschaft oder der Verwaltung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  7. Rückbau & Instandsetzung

    Bei Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude ist das Balkonkraftwerk durch den Eigentümer auf eigene Kosten zu demontieren und anschließend wieder anzubringen, soweit dies erforderlich ist.

  8. Information der Verwaltung
    • Der Eigentümer informiert die Verwaltung vor Installation in Textform über das Vorhaben.
    • Eine gesonderte Genehmigung im Einzelfall ist bei Einhaltung dieses Beschlusses nicht erforderlich.

Hinweis (optional, nicht Teil des Beschlusses): Die Verwaltung prüft keine statischen oder elektrotechnischen Details. Verantwortung für Planung, Betrieb und Sicherheit liegt beim jeweiligen Eigentümer.

Unterschriften / Protokollvermerk

Versammlungsleiter / Vorsitz Name / Datum
Protokollführer Name / Datum