Diese Aussage:
"Meiner Ansicht nach: Schuko = Energiesteckvorrichtung, wenn NA-Schutz nach VDE AR N 4105 erfüllt."
....stammt aus einer aktuellen Diskussion unter Fachleuten – und bringt es ziemlich gut auf den Punkt. Viele Vermieter:innen oder auch Netzbetreiber:innen werfen mit komplizierten Normen um sich. Dabei ist die Sache in der Praxis oft einfacher, als es auf den ersten Blick scheint.
Was ist eigentlich eine „Energiesteckvorrichtung“?
Der Begriff taucht in der Norm DIN VDE V 0628-1 auf – aber:
Er wird dort nicht exakt definiert.
Heißt: Der Begriff lässt Interpretationsspielraum. Genau das sorgt für Unsicherheit bei Verbraucher:innen – und für Diskussionen mit Vermieter:innen.
Schuko-Stecker: Einfach, sicher, erlaubt
Ein Schuko-Stecker ist eine Energiesteckvorrichtung, wenn die Anlage zusätzlich einen NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz) nach VDE-AR-N 4105 bietet.
Und genau das tun die Balkonkraftwerke von BalkonSolar Deutschland und CLIMATOS:
✅ APsystems EZ1-M Wechselrichter mit NA-Schutz
✅ Leistungsbegrenzung auf 800 W
✅ Zertifikate und Nachweise vorhanden
Damit erfüllt dein Balkonkraftwerk alle Voraussetzungen für den sicheren Betrieb mit Schuko-Stecker.
Was sagt die VDE dazu?
Im VDE-Positionspapier (01/2023) heißt es ganz klar:
„Für steckerfertige Erzeugungsanlagen bis 800 W ist ein Schuko-Stecker zulässig – unter Einhaltung der Schutzfunktionen nach VDE-AR-N 4105.“
Mit anderen Worten: Wenn deine Anlage technisch sicher ist, ist auch der Schuko-Stecker zulässig – ganz egal, ob der Begriff „Energiesteckvorrichtung“ nun ganz exakt definiert wurde oder nicht.
Fazit: vermietertauglich!
Wenn du dein Balkonkraftwerk mit Schuko-Stecker betreibst,
✔️ den Wechselrichter mit NA-Schutz verwendest (wie in allen AIR & Climatos-Sets enthalten),
✔️ und die max. 800 W Einspeisung nicht überschreitest,
bist du sicher und normkonform unterwegs.