Steuersenkung PV-Anlagen ab 01.01.2023

Steuersenkung-PV-Anlagen-ab-01.01.2023 BalkonSolar Deutschland GmbH

Steuersenkung PV-Anlagen ab 01.01.2023

Die Umsatzsteuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:

  1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird;
  2. den innergemeinschaftlichen Erwerb der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  3. die Einfuhr der in Nummer 1 bezeichneten Gegenstände, die die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllen;
  4. die Installation von Photovoltaikanlagen sowie der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Lieferung der installierten Komponenten die Voraussetzungen der Nummer 1 erfüllt.

Beim Konfigurieren und Anpassen von Stromleitungen/Hausanschlussleitungen empfehlen wir Ihnen dringend, immer Fachpersonal zu Rate zu ziehen. Die Firma BalkonSolar Deutschland GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Fehlplanung und Fehlkonfiguration. Bitte informieren Sie sich vor dem Kauf und Anschluss eingehend über die erforderlichen Fachkenntnisse.