Vorlage für Hausverwaltungen: Voraussetzungen für Anbringung eines Balkonkraftwerks

Mehrfamilienhaus mit Solarbalkon

Diese Vorlage ist für Hausverwaltungen zur vereinfachten Regulierung von Balkonkraftwerken.

Mit diesem Muster können Immobilienverwaltungen Ihren Mietern und Eigentümern ermöglichen, ein Balkonkraftwerk im Interesse der Hausgemeinschaft und unter allen gesetzlichen und technischen Anforderungen anzubringen. Sie können diese Vorlage gerne anpassen und für Ihre Zwecke verwenden.

Technische Anforderungen:

  • Es dürfen ausschließlich handelsübliche, steckerfertige Komplettanlagen mit Komponenten mit CE-Kennzeichnung verwendet werden.
  • Die Maximalleistung der Anlage darf die gesetzlich festgelegt Watt-Leistung nicht überschreiten (Stand 01.03.2024: 600Watt)
  • Nur Komplettsysteme, bestehend aus Solarmodul, Wechselrichter und Anschlusskabel, sind erlaubt.
  • Das Anschlusskabel muss mit einem Energie-Stecker ausgestattet sein. Ein Schuko-Stecker ist bei Verwendung von Mikrowechselrichtern nach VDE4105 ein Energiestecker, darf verwendet werden.
  • Die Anlage darf ausschließlich für die Stromversorgung der selbst angemieteten Wohnung genutzt werden.

Montage durch Fachfirma oder in Eigenregie

  • Die Montage darf keine Schäden am Bauwerk verursachen. Konstruktive und statische Eingriffe am Baukörper sind ausschließlich Fachfirmen gestattet.
  • Der Anschlusses an den eigenen Stromkreis soll durch eine Fachfirma geprüft werden, die vom Mieter / Eigentümer beauftragt wird.
  • Die Installation soll durch eine vom Mieter / Eigentümer beauftragte Fachfirma erfolgen.

Wartung:

  • Der Mieter / Eigentümer ist für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie Wartung und Befestigung des Balkonkraftwerks während des Betriebs verantwortlich.

Bei Auszug/Umzug:

  • Der Mieter / Eigentümer verpflichtet sich zur Demontage der Anlage oder eine schriftliche Übernahmeerklärung des Nach-Mieters/-Eigentümers.

Versicherung:

  • Die Installation und der Betrieb der Anlage ist durch eine Hausratversicherung abgedeckt.
  • Ein Nachweis hierüber ist der Hausverwaltung vorzulegen.

Anmeldung:

  • Die Anlage muss im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
  • Vor Betrieb der Anlage ist diese beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

Einzureichende Unterlagen:

  • Vor der Installation: Art und Größe der Anlage
  • Nach der Installation: Anmeldebescheinigungen.

Schriftliche Genehmigung der Hausverwaltung:

  • Die schriftliche Genehmigung der Hausverwaltung zur Aufstellung der Anlage wird erst nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen erteilt.
  • Alle Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung der Anlage sind bis zur Erteilung der Genehmigung zu unterlassen.
  • Die genannten Unterlagen sind vor Antragstellung und unmittelbar nach der Installation gebündelt an die Hausverwaltung zu senden.


Hinweis:

Alle Balkonkraftwerke von BalkonSolar Deutschland sind nach VDE4105 und besitzten die CE-Kennzeichnung.