Balkonkraftwerk - Keine Anmeldung notwendig

Balkonkraftwerk : keine Anmeldung, aber Registrierung.

Es ist keine Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig.

Eine Anmeldung des Balkonkraftwerks bis 800W Mikrowechselrichter-Leistung sowie 2000W Solarmodul-Leistung beim Netzbetreiber ist seit dem Beschluss des Solarpaket I zum 16.05.2024 nicht mehr nötig.

Auch eine Erweiterung einer Bestehenden Solar-Aufdach-Anlage ist ohne weiteres im Rahmen eines Balkonkraftwerks möglich.

Aber: Registrierung im Marktstammdatenregister ist Pflicht.

  • Seit dem 1. April 2024 wurde dies stark vereinfacht
  • Wählen Sie auf der Startseite des MaStR die Menüpunkte Registrierung einer Anlage oder eines MarktakteursRegistrierung einer SolaranlageSteckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk).

Falls eine technische Dokumentation gefordert wird stehen im Downloadbereich Ihnen alle technischen Dokumente zur Verfügung.