Beschlussvorlage Balkonkraftwerke für WEGs

Beschlussvorlage Balkonkraftwerke für WEGs / Hausverwaltung

 

ZU PUNKT  [ ]    

Aussprache und Beschlussfassung über die Genehmigung der Anbringung von Balkonkraftwerken / Solarmodulen durch

 

den / die Eigentümer  

der Einheit/en Nr.      

der Tagesordnung wird be­schlossen:

 

Information der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die konkreten örtlichen Begebenheiten geprüft. Dieser Beschluss kann mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Die Kosten der Maßnahme obliegen dem beantragenden / ausführenden Eigentümer, er allein zieht auch die Nutzungen.

In Kenntnis der Sach- und Rechtslage fassen die Eigentümer folgenden

 

Beschlussantrag:

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) beschließt,

 

dem jeweiligen Eigentümer der Einheit

allen o.g. Eigentümern

 

die sach- und fachgerechte Montage eines Balkonkraftwerkes mit einer Nennleistung von maximal 600Wp, bestehend aus mehreren (genaue Angabe der Anzahl der Module mit Einzelnennleistung), einem Mikrowechselrichter und der dazugehörigen Verkabelung zu gestatten. 

  • Anbringungsort, z.B. mittig, nur an der Frontseite, keine Module an den Seitenelementen
  • Maße 203cmx88cm oder 102cmx89cm
  • Gewicht maximal 6kg je Solarmodul
  • Ausführung: Hersteller BalkonSolar Deutschland GmbH
  • Ausrichtung: nur senkrecht hängend, keine Aufständerung
  • Farbe der Solarzellen: Schwarz
  • Befestigung muss sturmsicher sein
  • Versicherung empfohlen (Hausrat)
  • Wenn Anbringung durch einen Fachmann / eine Fachfirma , dann Prüfung des Anschlusses und der Stromeinspeisung in den Stromkreis der jeweiligen Einheit sowie ggf. Absicherung durch einen Elektrofachmann
  • Stromzähler muss eine Rücklaufsperre aufweisen

Die Verwaltung stellt den Eigentümern auf Nachfrage die notwendigen Formulare zur Anmeldung beim Versorger zur Verfügung. Gegen eine gesondert abzuschließende Vereinbarung übernimmt die Verwaltung im Namen des Eigentümers die Anmeldung beim Versorger und beauftragt – wenn nötig – den Austausch des Stromzählers.  

 

Die Genehmigung ergeht mit folgender Maßgabe:

  • Sämtliche Prüfungen und Genehmigungen obliegen dem jeweiligen Eigentümer. 

  • Die Ausführung der Arbeiten darf erst beginnen, wenn die erforderlichen öffentlich- rechtlichen Genehmigungen sowie Sicherheitsnachweise vorliegen und der Verwalter mindestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeitsausführung unter Überreichung von Kopien dieser Unterlagen über den Baubeginn informiert wird.

  • Sämtliche Kosten und etwaige Folgekosten (sowie eventuelle Rückbaukosten) dieser Baumaßnahme fallen dem jeweiligen Eigentümer zur Last

  • Im Falle einer Sanierung oder Instandsetzungsmaßnahme am Gebäude sind die Balkonkraftwerke, sofern erforderlich, durch den jeweiligen Eigentümer selbst und auf eigene Kosten zu demontieren und nach Abschluss der Arbeiten wieder anzubringen.

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