Für WEGs & Mieter

Der sichere Weg zu einem Balkonkraftwerk in 5 Schritten

1. Überzeugen der Eigentümergemeinschaft

  • Informieren Sie sich: Sammeln Sie Informationen und präsentieren Sie sie den Eigentümern. Erklären Sie, wie ein Balkonkraftwerk, welche Vorteile es bietet und wie sie in das bestehende Gebäude integriert werden kann.
  • Zeigen Sie Einsparpotenzial: Machen Sie den Eigentümern klar, dass ein Balkonkraftwerk langfristig Kosten sparen kann. Berechnen Sie die erwartete Einsparung und zeigen Sie, wie schnell sich die Investition in eine Bakonsolaranlage amortisiert
  • Gemeinschaftliche Entscheidung: Stellen Sie sicher, dass die Entscheidung für die Installation der Balkonsolaranlage von der Gemeinschaft getroffen wird. Alle Eigentümer sollten einbezogen werden. Ein Konsens in der Gemeinschaft ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden
  • Stellen Sie klare Regeln auf: Legen Sie klare Regeln für die Nutzung der Balkonsolaranlage fest, um potenzielle Probleme im Vorfeld zu vermeiden. Dazu können z.B. Nutzungszeiten oder die Aufteilung der Kosten gehören.
  • Nutzen Sie Expertenwissen: Holen Sie sich Unterstützung von einem erfahrenen Solartechniker oder einem Energieberater. Diese können bei der Planung und Installation der Anlage helfen und den Eigentümern auch Fragen beantworten.
  • Beispiele zeigen: Zeigen Sie den Eigentümern Beispiele erfolgreicher Installationen in anderen Eigentümergemeinschaften. Erfahrungsberichte und Referenzen können helfen, Bedenken und Vorbehalte zu zerstreuen.

2. Baurechtliche Anforderungen prüfen

  • Die individuellen mietrechtlichen Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden.

  • Stellen Sie sicher, dass Denkmalschutzbelange berücksichtigt werden und Anlagen, die in den Verkehrsraum ragen, auch den notwendigen baurechtlichen Anforderungen genügen. 
  • Zitat: "Nicht heißgelagertes ESG (siehe BRL lfd. Nr. 11.12) ist nur zulässig, wenn deren Oberkante nicht mehr als 4 m über Verkehrsflachen liegt und Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können." In allen anderen Fällen sollten Glas-Glas-Module mit AbZ oder Folienmodule eingesetzt werden".
  • Alle Balkonkraftwerke von BalkonSolar Deustchland GmbH dürfen auch in über 4m Höhe angebracht werden.

3. Stromzähler-Check

  • Für den Betrieb einer Balkon-PV-Anlage ist ein Zweirichtungszähler notwendig. Wenn ein Privathaushalt selbst erzeugten, überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeist, würde sich ein üblicher Zähler rückwärts drehen, was nicht erlaubt ist
  • Darüber hinaus besteht eine Anzeigepflicht bei dem jeweiligen Netzbetreiber für jeden Haushalt. 

4. Anmeldung Marktstammdatenregister

  • Das Balkonkraftwerk ist von den Zuwendungsempfangenden bei der Bundesnetzagentur (Marktstammdatenregister) anzumelden.

5. Interessant für Mieter: Vorlage "Zustimmung Vermieter Balkonsolaranlage"

6. Nicht unbedingt notwendig: Versicherung für Balkonkraftwerke

  • Da die Balkonkraftwerke im Sondereigentum angebracht sind, bzw. Eigentum einzelner Personen und nicht der Gemeinschaft sind, ist eigentlich die private Haftpflicht des selbstnutzenden Eigentümers bzw. des Mieters zuständig.
  • Bei vielen Rahmenverträgen über professionelle Makler sind diese Schäden bei Fahrlässigkeit und grober Fahrlässigkeit mitversichert. Gilt im Übrigen auch für herabfallende Blumentöpfe.
  • Wir als BalkonSolar Deutschland GmbH weisen explizit darauf hin, dass ein der Anbringer prüfen muss, ob Schäden, die aus der Anbringung und dem Betrieb seines Balkonkraftwerks rühren über die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, oder ob der Schaden bei der eigenen privaten Haftpflicht abgedeckt ist.

7. Optional für WEGs: Muster-Beschlussvorlage

8. Vergünstigtes Angebot für mehrere Balkone anfragen